Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden mit einem Bußgeldbescheid geahndet, in welchem von der zuständigen Behörde das Bußgeld und etwaige Punkte in der Verkehrssünderkartei (umgangssprachlich: Flensburg) aufgeführt werden. Weiterhin kann es aufgrund der Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit auch zur Anordnung eines Fahrverbots kommen.
In dem Bußgeldbescheid befinden sich neben einem umfassenden Tatvorwurf auch Beweismittel wie das klassische Blitzerfoto oder Zeugen. Es werden darin auch bereits – sofern einschlägig - Bußgelder, Punkte in der Verkehrssünderkartei oder gar Fahrverbote verhängt
Zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten die im Straßenverkehr begangen werden, zählen:
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Rotlichtverstoß
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Vorfahrtsmissachtung
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Falschparken
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Geschwindigkeitsüberschreitung
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Alkohol am Steuer (bei 0,5 bis 1,09 Promille)
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Handybenutzung beim Fahren
Grundlage bei der Festsetzung von Sanktionen bildet bei Verkehrsordnungswidrigkeiten der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog.
Sind Sie Adressat eines Bußgeldbescheides und wollen dagegen vorgehen, müssen Sie zwingend die darin festgesetzte Frist zur Einlegung eines Einspruchs wahren. Unsere Kanzlei kann Sie dabei beraten, ob ein Vorgehen aussichtsreich erscheint und ob es Mittel und Wege gibt, ein eventuell gegen Sie verhängtes Fahrverbot zu umgehen oder wenigstens aufzuschieben.