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Wer in Deutschland unter übermäßigem Genuss von Alkohol oder dem Einfluss von Betäubungsmitteln ein Fahrzeug führte oder zu viele Punkte in der Verkehrssünderkartei (umgangssprachlich: Flensburg) angesammelt hat, muss unter Umständen zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (kurz MPU). Dies kann auch angeordnet werden, wenn man in erheblichem Maße oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen hat.

 

Im Rahmen der MPU wird die körperliche und geistige Eignung des Führerscheininhabers geprüft.

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Zuständig für die Anforderung eines MPU-Gutachtens ist das für Sie zuständige Straßenverkehrsamt. Erfolgte Ihnen gegenüber eine solche Anforderung müssen Sie sich bei einer Begutachtungsstelle Ihrer Wahl zur MPU anmelden und die Prüfung absolvieren. Nach der Vorlage eines positiven Gutachtens darf die Führerscheinstelle Ihnen eine Fahrerlaubnis erteilen bzw. Ihren alten Führerschein wieder aushändigen.

 

 

 

 

 

 

 

Die Durchführung der MPU erfolgt durch amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung (sog. BfF) – z.B. der TÜV, die Dekra oder die Gesellschaft für Arbeits-, Verkehrs und Umweltsicherheit Avus. Eine Liste von Begutachtungsstellen können Sie auf der Webseite der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) einsehen.

 

Es obliegt Ihnen, der Führerscheinstelle mitzuteilen, bei welcher konkreten Begutachtungsstelle Sie die MPU durchführen.

 

Die Kosten des Gutachtens sind von Ihnen zu tragen. Bestehen Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit des Gutachtens, empfiehlt es unsere Kanzlei mit der Überprüfung zu beauftragen. Gerne beraten wir Sie telefonisch über anfallenden die Kosten.

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